
Während beispielsweise für große Elektrogeräte, wie Gefrier- oder Kühlschrank, Waschmaschine, Trockner, usw. bereits Energieeffiziensklassen sehr erfolgreich eingeführt wurden, hinkte bis dato. die Baubranche dieser Thematik hinterher.
Dies soll sich nun durch den Gebäudepass (EU-Gebäuderichtlinien) ab 2008 verändern, der allerdings bei Eigennutzung eines Objektes nicht zwingend ist - jedoch auch hier sicherlich wissenswerte Vorteile aufzeigt. Immobilien, die verkauft oder vermietet werden, müssen vor allem die Verbrauchswerte genau aufgeschlüsselt widergeben:
- Heizkosten (Öl-, Gasverbrauch, Wärmepumpe, etc.)
- Warmwasserverbrauch
- Wärmedämmung
- Energieleistungen (u.a. Stromverbauch)
- Sanierungsmaßnahmen (k-Werte, g-Werte, usw.)
- sonstige
Dabei besitzt der Energiepass ab Ausstellungsdatum 10 Jahre Gültigkeit und gliedert sich in:
bedarfsorientierten Gebäudepass
verbrauchsorientierten Gebäudepass
öffentliche Gebäude - Energiepass
Der bedarfsorientierte Gebäudepass ist für Gebäude bis zu 4 Wohneinheiten, der verbrauchsorientierte Gebäudepass für Objekte ab 4 Wohneinheiten vorgesehen.
Öffentliche Gebäude (Ämter, Schulen, etc.) ab 1000 qm Gebäudefläche müssen den Energiepass nicht nur vorweisen, sondern auch öffentlich aushängen. Hierbei kommen zusätzliche Kriterien zur Überprüfung: Bauphysik, Klimatisierung, Belüftung, Beleuchtung, usw.
Energie-Einsparverordnung (EnEV)
Die Energie-Einsparverordnung (EnEV) ist bundesweit 2002 in Kraft getreten und beschäftigt sich mit Wärmeschutz - Wärmedämmung, Heizanlagen, Warmwasser, Energieeinsparungen allgemein, etc. für herkömmliche Gebäude.
Der ermittelte Energiebedarf (Energiemenge) soll vorgeschriebene Werte (z.B. Neubau-Heizwärmebedarf 40-70 kWh/m²a) nicht überschreiten und erfordert dem entsprechende Sanierungsmaßnahmen. Diese wiederum werden größtenteils durch Förderdarlehen mittels KfW-Bank unterstützt.


